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Der Bürgermeister
Informationen zur Wahl des Bürgermeisters und den Aufgaben in seiner Funktion als Vorsitzender des Rates und Repräsentant der Stadt
Der Bürgermeister ist nicht nur Leiter der Verwaltung, sondern gleichzeitig auch politischer Repräsentant der Stadt sowie Vorsitzender des Rates. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar gewählt. Der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von sechs Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wahl findet frühestens drei Monate vor und spätestens sechs Monate nach Ablauf der Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters statt. Als Bürgermeister ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.
Werner Kolter ist in der Stichwahl* am 10. Oktober 2004 für die Wahlzeit 2004 - 2009 zum hauptamtlichen Bürgermeister der Kreisstadt Unna gewählt und in der Ratssitzung am 14. Oktober 2004 in sein Amt als kommunaler Wahlbeamter eingewiesen worden. Seine erste Amtszeit endet am 20. Oktober 2009. Daran schließt sich die neue - nunmehr sechsjährige - Amtszeit an, da Werner Kolter bei der Bürgermeisterwahl am 30.08.2009 mit 65,4 % der Stimmen wiedergewählt worden ist.
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* Vor der Änderung der Gemeindeordnung NRW im Jahr 2007 war eine Stichwahl notwendig, wenn keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen im ersten Wahlgang erreicht hatte.
Das Amt des Bürgermeisters umfasst ein vielfältiges Aufgabenspektrum.
Als Vorsitzender des Rates ist es die Aufgabe des Bürgermeisters, den Rat einzuberufen und die Sitzungen zu leiten. Er hat Stimmrecht im Rat. Im Haupt- und Finanzausschuss führt er kraft Gesetzes den Vorsitz.
In Fällen äußerster Dringlichkeit, die einen Aufschub bis zur nächsten Ratssitzung nicht zulassen, kann der Bürgermeister gemeinsam mit einem Mitglied des Rates entscheiden.
Ist der Bürgermeister der Überzeugung, ein Beschluss des Rates, eines Ausschusses oder einer Bezirksvertretung sei rechtswidrig oder gefährde das Wohl der Stadt, kann er diesen Beschluss beanstanden oder ihm widersprechen. Dies hat aufschiebende Wirkung: Der Beschluss kann so lange nicht ausgeführt werden, bis der Rat die Angelegenheit endgültig entschieden hat.
Als oberster Repräsentant obliegt dem Bürgermeister die Vertretung der Stadt nach außen. Er vertritt die Stadt bei zahlreichen kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Anlässen. In einer Vielzahl von örtlichen und überregionalen Gremien vertritt er die städtischen Interessen.
Bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation bei kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Anlässen wird er von den ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeistern vertreten. Als erste stellvertretende Bürgermeisterin wählte der Rat aus seiner Mitte Renate Nick, als zweiten stellvertretenden Bürgermeister Werner Porzybot. Informationen und Kontakte zu den stellvertretenden Bürgermeistern finden sie hier: Stellvertretende Bürgermeister/in
Informationen über die Aufgaben des Bürgermeisters als Chef der Verwaltung finden Sie hier: Aufgaben des Bürgermeisters als Chef der Verwaltung"
Stichwörter:
Bürgermeister, Bürgermeister, Buergermeister, Ratsvorsitzender
Bürgermeister, Bürgermeister, Buergermeister, Ratsvorsitzender
24.05.2012
Zimmer 110 (1. OG)
Telefon: 02303/103 200
Fax: 02303/103 299
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
Bürgersprechstunde des Bürgermeisters (auch ohne vorherige Terminvereinbarung) immer donnerstags von 9:00 Uhr - 10:00 Uhr
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Werner Kolter
BürgermeisterZimmer 110 (1. OG)
Telefon: 02303/103 200
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