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Kommunalrecht
Das Wort "Kommunalrecht" steht für eine Vielzahl von Gesetzen und gesetzlichen Regelungen, welche direkt die Kommunen betreffen. Insofern stellt das Kommunalrecht die Gesamtheit der Gesetze und Verordnungen, welche die Organisation, die Wirtschaftsführung und Stellung der Gemeinde, der Kreise und Gemeindeverbände regelt, dar.Die Kommunen sind in ihrem Wirkungskreis berechtigt, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln. Wichtige Satzungen sind z. B. die Hauptsatzung, die Haushaltssatzung, Gebührensatzungen und Bebauungspläne.
In Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung NRW gibt das Innenministerium NRW die Broschüre " Kommunalrecht in Nordrhein-Westfalen" heraus. Diese steht Ihnen hier zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Kommunalrecht und -politik in NRW bieten die Internetangebote des Innenministeriums unter www.im.nrw.de und der Landeszentrale für politische Bildung unter www.politische-bildung.nrw.de.
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10.02.2012
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