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Die Gemeindeordnung 

Nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland haben die Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dieses Grundrecht wird auch als Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen bezeichnet und bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der Kommunalverwaltung. Konkretisiert wird die kommunale Selbstverwaltung in Artikel 78 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Hier finden Sie die Gemeindeordnung NRW.

24.05.2012

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