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Hauptsatzung der Kreisstadt Unna: 

Ein wesentlicher Aspekt des Selbstverwaltungsrechtes der Kommunen ist die Satzungshoheit nach § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Satzungen sind demnach die Gesetze der Stadt Unna, die für alle Unnaer Einwohner/innen verbindlich sind.
Bei der Hauptsatzung der Kreisstadt Unna handelt es sich um eine Pflichtsatzung der Kommune. In ihr werden alle Angelegenheiten geregelt, die nach der Gemeindeordnung der Hauptsatzung vorbehalten sind. Dies sind u. a. die Einteilung des Stadtgebietes in Ortschaften, die Anzahl der Beigeordneten, die Formen der öffentlichen Bekanntmachung etc.

Der Rat der Kreisstadt Unna hat in seiner Sitzung am 08.10.2009 die Erste Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Kreisstadt Unna vom 01.05.2008 beschlossen.

24.05.2012

Kreisstadt Unna

Dorothea Kettler

Ratsangelegenheiten
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Annette Vetter

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