Unna von A-Z:
Kreisstadt Unna
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Anregung & Kritik
Zu den städtischen Gesellschaften & Eigenbetrieben:
Zusammensetzung und Aufgaben des Rates in der Wahlperiode 2009 bis 2014
Die Gemeinden sind nach § 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. In freier Selbstverwaltung fördern sie durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner.
Zu den wichtigsten Organe einer jeden Stadt gehören daher der Bürgermeister und der Rat.
Sowohl der Bürgermeister als auch der Rat werden von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Während der Rat für die Dauer von fünf Jahren gewählt wird, hat sich die Wahlzeit des Bürgermeisters durch eine Änderung der Gemeindeordnung im Jahr 2007 von fünf auf sechs Jahre verlängert (seit der Kommunalwahl 2009).
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl 2009 setzt sich der Rat der Kreisstadt Unna, dessen Wahlperiode am 21. Oktober 2009 beginnt, wie folgt zusammen:
- Bürgermeister Werner Kolter (Vorsitzender)
- SPD-Fraktion (23 Sitze)
- CDU-Fraktion (14 Sitze)
- GAL-Fraktion (6 Sitze)
- FDP-Fraktion (5 Sitze)
- DIE LINKE-Fraktion (2 Sitze)
- bis einschließlich 15.03.2011/Auflösung der Fraktion - Hähnel, Silke
(fraktionslos, bis einschließlich 15.03.2011 Mitglied der DIE LINKE-Fraktion) - Bürger, Ralph
(fraktionslos, bis einschließlich 15.03.2011 Mitglied der DIE LINKE-Fraktion)
Insgesamt besteht der Rat der Kreisstadt Unna somit aus 50 gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister, der kraft Gesetzes auch Mitglied des Rates ist.
Grundsätzlich ist der Rat für alle Angelegenheiten der Stadtverwaltung zuständig. Seine Zuständigkeiten sind näher im § 41 der Gemeindeordnung NRW geregelt (§ 41 GO NRW anzeigen). Zu den wichtigsten Aufgaben des Rates gehört der Erlass von Satzungen, wie zum Beispiel die Hauptsatzung (Hauptsatzung anzeigen), die Haushaltssatzung oder auch Bebauungspläne. Darüber hinaus gehört die Bildung und Besetzung der Ausschüsse (mehr Infos anzeigen) sowie die Wahl der Beigeordneten zu den zentralen Zuständigkeiten des Rates.
Hier finden Sie die Mitglieder des Rates der Kreisstadt Unna in alphabetischer Reihenfolge:
Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge - Webseite
Hier finden Sie eine Auflistung der sachkundigen Bürger/inne und Sachverständigen in den Gremien des Rates der Kreisstadt Unna sowie in den fremden Ausschüssen und Vertretungen (Stand 30.06.2011):
Sachkundige Bürger/innen, Sachverständige
Kreisstadt Unna
Dorothea Kettler
RatsangelegenheitenZimmer 109 (1.OG)
Telefon: 02303/103 290
Fax: 02303/103 239
Annette Vetter
RatsangelegenheitenZimmer 109 (1.OG)
Telefon: 02303/103 242
Fax: 02303/103 239
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
13:30-15:45 Uhr
Freitag
08:30-12:30 Uhr