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Denkmalschutz
Die Unterschutzstellung von denkmalwerten Strukturen hilft, das bau-, kunst- und stadtgeschichtliche Erbe Unnas zu bewahren. Das historische Erscheinungsbild der Stadt - sichtbar in der Form des Stadtgrundrisses, der Raumstruktur oder der Bebauung - wird durch die Denkmalbereichssatzung geschützt, die besondere Anforderungen an bauliche Maßnahmen stellt.
Der Rat der Stadt Unna hat in seiner Sitzung am 13.12.2001 die Denkmalbereichssatzung "Altstadt Unna" beschlossen.
Folgende Informationen stehen zu dieser Satzung zur Verfügung:
Satzungstext
Faltblatt zur Satzung, Teil 1, Erläuterungen
Faltblatt zur Satzung, Teil 2, räumlicher Geltungsbereich -Plan-
Denkmalliste (Bau- und ortsfeste Bodendenkmäler in Unna, Stand 06/2011)
Folgende Formulare stehen zum Thema Denkmalschutz zur Verfügung:
Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigunggem. § 40 Gesetz zum Schutz und zur Pflegeder Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen(Denkmalschutzgesetz - DSchG)
Kreisstadt Unna
Alexandra Oppermann
Untere DenkmalbehördeZimmer 309 (3.OG)
Telefon: 02303/103 613
Fax: 02303/103 608
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 15:45 Uhr
Freitag
08:30 - 12.30 Uhr