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Denkmalschutz 

Die Unterschutzstellung von denkmalwerten Strukturen hilft, das bau-, kunst- und stadtgeschichtliche Erbe Unnas zu bewahren. Das historische Erscheinungsbild der Stadt - sichtbar in der Form des Stadtgrundrisses, der Raumstruktur oder der Bebauung - wird durch die Denkmalbereichssatzung geschützt, die besondere Anforderungen an bauliche Maßnahmen stellt.

Der Rat der Stadt Unna hat in seiner Sitzung am 13.12.2001 die Denkmalbereichssatzung "Altstadt Unna" beschlossen.

Folgende Informationen stehen zu dieser Satzung zur Verfügung:

Satzungstext

Faltblatt zur Satzung, Teil 1, Erläuterungen

Faltblatt zur Satzung, Teil 2, räumlicher Geltungsbereich -Plan-

Denkmalliste (Bau- und ortsfeste Bodendenkmäler in Unna, Stand 06/2011)

Folgende Formulare stehen zum Thema Denkmalschutz zur Verfügung:

Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigunggem. § 40 Gesetz zum Schutz und zur Pflegeder Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen(Denkmalschutzgesetz - DSchG)


11.02.2012

Kreisstadt Unna

Alexandra Oppermann

Untere Denkmalbehörde
Zimmer 309 (3.OG)
Telefon: 02303/103 613
Fax: 02303/103 608
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
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