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Bevor Sie eine bauliche Maßnahme ausführen, sollten Sie sich grundsätzlich erst bei den Mitarbeiter/innen im BauServiceBüro informieren, um gegebenenfalls Kosten zu sparen und Ärger zu vermeiden.
In § 63 Bauordnung NRW ist festgelegt, dass die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen grundsätzlich einer Baugenehmigung bedürfen. Hiervon ausgenommen können die in § 65 Bauordnung NRW aufgeführten genehmigungsfreien Vorhaben sein; dieses gilt jedoch nicht generell.
Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben sind alle sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten, so dass die Genehmigungsfreiheit sehr häufig durch diese eingeschränkt ist. Für die Planung einer baulichen Maßnahme stehen Ihnen zusätzlich zu der Beratung durch die Mitarbeiter/innen des BauServiceBüros die nachfolgenden Checklisten zu einzelnen konkreten Vorhaben zur Verfügung. Checklisten


25.05.2012

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Helge Hilleringmann

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Hans-Dieter Matt

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