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Anregung & Kritik
Kreisstadt Unna:
Berichterstattung über die wirtschaftliche Betätigung der Kreisstadt Unna
Die rechtliche Basis für den Beteiligungsbericht der Kreisstadt Unna stellen § 117 GO NRW und § 52 GemHVO NRW dar.Demnach hat die Gemeinde einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist. Dieser Bericht ist jährlich bezogen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortzuschreiben und dient in erster Linie der allgemeinen Information von Rat, Verwaltung und Öffentlichkeit.
Der Bericht soll insbesondere Angaben über
- die Ziele der Beteiligungen,
- die Erfüllung des öffentlichen Zwecks,
- die Beteiligungsverhältnisse,
- die Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Abschlussstichtage,
- die Leistung der Beteiligungen; bei wesentlichen Beteiligungen mit Hilfe von Kennzahlen,
- die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde,
- die Zusammensetzung der Organe der Beteiligungen und
- den Personalstand jeder Beteiligung
- Beteiligungsberichte zum Download -
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