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Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie eine Wohnung im Ausland beziehen.
Eine Bestätigung Ihres bisherigen Wohnungsgebers über den Auszug ist nicht notwendig.

Bei Umzügen im Inland ist eine Anmeldung am neuen Wohnort auch ohne eine Abmeldung am bisherigen Wohnort möglich.
Die bisher zuständige Meldebehörde wird hierüber im Wege der Rückmeldung unterrichtet.

Gebühren entstehen für die Abmeldung nicht.

Die Änderung der Adresse im Kraftfahrzeugschein erfolgt bei Umzügen innerhalb des Kreises Unna gegen eine Gebühr von 10,70 €.

In der linken Spalte finden Sie unter Formulare von A-Z einen Vordruck,den Sie zu Hause ausfüllen und mitbringen können.
Lebenslagen:
Wohnung & Haus

11.02.2012

Kreisstadt Unna

Bürgerservice

(EG)
Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
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07:30-16:00 Uhr

Donnerstag
07:30-18:00 Uhr

Freitag
07:30-12:30 Uhr

jeden 1. u. 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr