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Personalausweis

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.
Ab dem 01.11.2010 wird der neue Personalausweis mit mehreren neuen Funktionen ausgegeben. Durch das praktische Scheckkartenformat passt der neue Personalausweis bequem in jede Geldbörse. Neu ist ein integrierter Chip, der vielseitige Nutzungsmöglichkeiten eröffnet.
Eine weitere Möglichkeit ist die Online-Ausweisfunktion, auch eID-Funktion (eID = electronic Identitiy) genannt. Damit können Sie sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Im Chip des Personalausweises sind einFoto und - auf Wunsch - Fingerabdrücke gespeichert. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck macht es Unberechtigten sehr viel schwerer, das Dokument z. B. bei Verlust zu missbrauchen.
Die Eintragung von Fingerabdrücken in den neuen Personalausweis und die Nutzungsmöglichkeit als Internetausweis erfolgt nur auf Wunsch. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist gegen Zusatzgebühr möglich.
Für Ihren Antrag benötigen wir:
- Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, und/oder
- Ihren Kinderreisepass/Kinderausweis und/oder
- Ihren Reisepass
- ein biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
Bitte beachten Sie die Informationen der Bundesdruckerei zum Thema Lichtbild
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind Sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
In unserem angebotenen Formular-Bereich finden Sie ein Download-Formular zur Verlustanzeige der Ausweispapiere. Das Formular kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Auf Antrag kann ein Personalausweis vor dem 16. Lebensjahr ausgestellt werden. Dann muss jedoch das Einverständnis von z.B. Vater, Mutter oder BetreuerIn vorliegen.
Die Kinder müssen zur Beantragung des Ausweises oder Passes mitgebracht werden. Ein Muster für eine Zustimmungserklärung finden Sie ebenfalls in unserem Formularbereich.
Ist die Ehe geschieden,benötigen Sie einen Sorgerechtsbeschluss. Besteht eine Betreuung, brauchen Sie die Bestallungsurkunde.
Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis abholen, müssen Sie den alten Ausweis unbedingt vorlegen. Wurde Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt, müssen Sie diesen ebenfalls abgeben. Durch Erteilung einer Vollmacht können Sie sich bei der Abholung vertreten lassen. Bitte beachten Sie, dass die Vollmacht unbedingt Angaben zum Erhalt des PIN-Briefes und zur Nutzung der Online-Funktion enthalten muss.
Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahre sechs Jahre.
Änderungen im Personalausweis sind nur bei Wohnort und Straße möglich. Ändert sich der Familienname z. B. durch Eheschließung muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Die Bearbeitungsdauer für die Herstellung eines Personalausweises in der Bundesdruckerei in Berlin beträgt im Normalfall zwei bis drei Wochen.
Hier die Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises:
- für Personen ab 24 Jahre: 28,80 €
- für Personen unter 24 Jahre: 22,80 €
- für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 €
- für das Ändern der PIN im Bürgerservice: 6,00 €
- für das Entsperren der Online-Ausweisfunktion (bei Wiederauffinden nach Verlust): 6,00 €
Gebührenfrei sind das erstmalige Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres, das Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion, die Änderung der Anschrift bei Umzügen sowie das Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie hier
In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines
- vorläufigen Personalausweises möglich.
- Erforderlich ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Bitte beachten Sie die Informationen der Bundesdruckerei zum Thema Lichtbild
- Die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens drei Monate.
- Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 10,00 €.
- Der vorläufige Ausweis wird sofort ausgestellt
Reisen & Ferien
Kreisstadt Unna
Bürgerservice
(EG)Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr
Donnerstag
07:30-18:00 Uhr
Freitag
07:30-12:30 Uhr
jeden 1. u. 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr