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Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass kann nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass sofort ein Pass benötigt wird und die Ausstellung eines Express-Passes bis zum Reiseantritt nicht möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt und ist längstens ein Jahr gültig.
Für Ihren Antrag benötigen wir:
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, und
- Ihren Kinderreisepass bzw. Kinderausweis und
- Ihren Personalausweis
- ein biometriches Lichtbild aus neuester Zeit, Größe 45 x 35 mm
- ggf. Nachweise über die Notwendigkeit der sofortigen Ausstellung
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Reisepass.
Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 Euro.
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25.05.2012
Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr
Donnerstag
07:30-18:00 Uhr
Freitag
07:30-12:30 Uhr
jeden 1. u. 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr
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