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  1. Flyer Bewohnerparkausweis (PDF)

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Bewohnerparkausweis 


Was ist ein Bewohnerparkausweis?

Dieser Ausweis ermöglicht Ihnen als Innenstadtbewohner/in, Ihr/e Fahrzeug/e ordnungsgemäß, gebührenfrei und ohne zeitliche Begrenzung zu parken. Die Bewohnerparkzonen umfassen die öffentlichen Parkflächen sowie die speziell durch Beschilderung gekennzeichneten Zonen innerhalb des Verkehrsringes.

Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?

Alle, die mit Hauptwohnsitz innerhalb des Verkehrsringes oder in den mit Sonderzeichen gekennzeichneten Zonen gemeldet sind und ein Fahrzeug angemeldet haben.

Wo bekommt man einen Bewohnerparkausweis?

Bewohnerparkausweise werden im Bürgerservice der Kreisstadt Unna, Rathauplatz 1, 59423 Unna, ausgestellt.

Wo gilt der Bewohnerparkausweis?

Der Bewohnerparkausweis gilt innerhalb des Verkehrsringes mit Ausnahme der speziellen Zonen, die gesondert gekennzeichnet sind. Hier gelten nur die Parkausweise, die für Bewohner dieser Zonen mit Sonderzeichen versehen sind. Der weiter unten stehenden Übersicht können Sie entnehmen, in welchen Straßen der Bewohnerparkausweis mit der Kennzeichnung "Innenstadt" und wo die Bewohnerausweise mit einer gesonderten Kennzeichnung (z.B. UL) gelten.

Auf privaten Parkflächen (z.B. des Filmcenters Höhmann am Westring und an der Massener Straße/Ecke Verkehrsring) ist das Parken nicht gestattet.

Was kostet ein Bewohnerparkausweis?

Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro erhoben.

Der Bewohnerparkausweis ist 1 Jahr gültig.

Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihren Fahrzeugschein und gültigen Personalausweis mit (und ggf. eine entsprechende Bescheinigung, wenn Sie nicht Halter des Fahrzeuges sind bzw. es sich um ein Firmenfahrzeug handelt - siehe nächster Abschnitt).
 

Welche Vorteile bietet der Bewohnerparkausweis?

Kostenlose und zeitlich unbegrenzte Benutzung der öffentlichen Parkplätze, die gebührenpflichtig sind oder wo die Benutzung einer Parkscheibe angeordnet ist.

Bei Fahrzeugen, die nicht auf den Bewohner angemeldet sind, ist bei Beantragung eine Bescheinigung des Halters vorzulegen. Aus dieser soll hervorgehen, dass der Bewohner der alleinige Nutzer des Fahrzeuges ist. Dies gilt auch für Firmenfahrzeuge. Hier wird eine Bescheinigung der Firma benötigt, dass der Bewohner das Fahrzeug auch privat nutzt.

Wichtiger Hinweis!

Der Bewohnerparkausweis garantiert Ihnen keinen festen Parkplatz, sondern ermöglicht lediglich das ordnungsgemäße, kostenlose und zeitlich unbegrenzte Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichen Parkflächen.

 

Bewohner folgender Straßen können einen Bewohnerparkausweis erhalten:

Kennzeichnung Innenstadt

Alter Markt
Am Hang
Bahnhofstraße
Burgstraße
Eulenstraße
Flügelstraße
Gerhart-Hauptmann-Straße
Gesellschaftsstraße 1 - 4
Grabengasse
Güldener Trog
Gürtelstraße
Hertingerstr. 1 - 35
Josef-Ströthoff-Straße
Käthe-Kollwitz-Ring (nur ungerade Hausnummern)
Kirchstraße
Kleine Burgstraße
Kletterpoth
Krummfuß
Lüningstraße
Massener Straße 1 - 56
Mauerstraße
Morgenstraße
Mozartstraße 1 - 37
Nicolaistraße
Niesenstraße
Nordring
Obere Husemannstraße
Rathausplatz
Rembrandstraße
Schäferstraße
Schulstraße
Südwall
Voßkuhle
Wallgasse
Wasserstraße 1 - 20


Kennzeichnung UL

Kirchplatz
Ulrichswall


Kennzeichnung KL

Gesellschaftsstraße bis Schäferstraße
Klosterstraße
Klosterwall
Rahlenbeckstraße


Kennzeichnung BM

Bergische Straße
Burgring
Hellweg
Märkische Straße


Kennzeichnung BO

Bornekamp


Kennzeichnung SJ

Jägerweg
Schillerstraße


Kennzeichnung UH

Friedrich-List-Straße
Untere Husemannstraße


Kennzeichnung BK

Bergpfad
Kampstraße


Kennzeichnung LR

Ludwig-Richter-Straße


Kennzeichnung LO

Lortzingstraße
Beethovenring 11 a


Kennzeichnung HB

Breslauer Straße
Danziger Straße
Dürerstraße 1 - 6
Gartenstraße
Holbeinstraße
Massener Straße 57 - 111 und 66 - 114
Vinckestraße 15 - 67a und 16 - 82
Ziegelstraße


Kennzeichnung WR

Westring


Kennzeichnung MO

Morzartstr. 39 - 75


Flyer mit allen Informationen rund um das Thema "Bewohnerparkausweis"

Hier können Sie sich den Flyer als PDF-Datei herunterladen: Download

Stichwörter:
Bewohnerparkausweis, Anwohnerparkausweis, Parkausweis, Anwohnerparken, Bewohnerparken
Lebenslagen:
Auto, Wohnung & Haus

25.05.2012

Kreisstadt Unna

Bürgerservice

(EG)
Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr

Donnerstag
07:30-18:00 Uhr

Freitag
07:30-12:30 Uhr

jeden 1. u. 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr