Unna von A-Z:
Kreisstadt Unna
- Startseite
- Bauen und Wohnen, Wirtschaft, Umwelt
- Berichte, Broschüren, Flyer
- Bildung, Kultur, Geschichte
- Freizeit, Gesundheit, Sport, Tourismus
- Kinder, Jugend, Familien und Senioren
- Politik in Unna
- Stadtverwaltung, Virtuelles Rathaus
- - Formulare von A-Z
- - Online-Dienste
- - Ortsrecht von A-Z
- Alle Bereiche von A-Z
- Bauleitplanung
- Bauordnung
- BauServiceBüro
- Bürgerservice
- Büro des Bürgermeisters
- Büro für Gleichstellungsfragen
- Beschäftigungsförderung
- Beteiligungscontrolling / Beteiligungsverwaltung
- Erziehungsberatungsstelle (neu)
- Feuerschutz und Rettungswesen
- Finanzmanagement, Rechnungswesen und Steuern
- Gutachterausschuss
- Immobilienmanagement
- Personal und Organisation
- Personalrat
- Pressestelle
- Rechnungsprüfung
- Rechtswesen
- Schulen
- Sicherheit und Ordnung
- Standesamt
- Umwelt
- Vergabestelle
- Verkehr und Straßenbau
- Versicherungsstelle (Rentenangelegenheiten)
- Wahlen
- Wirtschaftsförderung
- Wohnen, Soziales u. Senioren
- Bürgermeister / Verwaltungsvorstand
- Unna von A-Z
- Termine und Bekanntmachungen
Top10 Seiten
- Startseite Kulturbetriebe
- Freizeit, Gesundheit, Sport, Tourismus
- Aktuelle Termine
- Bibliothek im zib
- Verwaltungsaufbau
- Startseite Bürgerservice
- Bauen und Wohnen, Wirtschaft, Umwelt
- Übernachtungsmöglichkeiten in Unna und Umgebung
- Stellenausschreibungen
- Kinder, Jugend, Familien und Senioren
Anregung & Kritik
Kreisstadt Unna:
Weitere Seiten in diesem Bereich:
Fundsachen - Finderlohn
Die Höhe des Finderlohnes richtet sich nach dem Wert des gefundenen Gegenstandes.
Bis zu einem Wert von 500 € erhalten Sie 5 Prozent des Wertes als Finderlohn. Ist das Fundstück mehr als 500 € wert, erhalten Sie zusätzlich 3 Prozent des über 500 € hinaus gehenden Wertes.
Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 Prozent.
Wenn sich der/die Eigentümer/in der Fundsache nicht innerhalb von sechs Monaten meldet, können Sie als Finder/in die abgegebene Fundsache erhalten.
Sollten Sie dies nicht wünschen, werden die Fundsachen versteigert. Ihren Wunsch auf Erhalt der Fundsache sollten Sie schon bei der Fundanzeige geltend machen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
BGB-Bürgerliches Gesetzbuch, Buch 3: Sachenrecht, Untertitel 6: Fund
Bereits besuchte Seiten:
25.05.2012
Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr
Donnerstag
07:30-18:00 Uhr
Freitag
07:30-12:30 Uhr
jeden 1. u. 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr
Kreisstadt Unna
Bürgerservice
(EG)Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr
Donnerstag
07:30-18:00 Uhr
Freitag
07:30-12:30 Uhr
jeden 1. u. 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr
