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Rundfunkgebührenbefreiung
Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden Sie von der Zahlung der Rundfunk- und Fernsehgebühr befreit.
Die Befreiung wird nicht von der Kreisstadt Unna, sondern von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ausgesprochen.
Für die in Frage kommenden Personenkreise (siehe Internetseite der GEZ - Link unten) bleiben jedoch die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice Anlaufstelle, wenn eine Befreiung neu beantragt oder verlängert werden soll.
Den für die Befreiung erforderlichen neuen Antrag erhalten Sie im Bürgerservice. Alternativ können Sie den Antrag auch online im Internet-Portal der GEZ (Link siehe weiter unten) ausfüllen oder hier als ausfüllbares PDF-Dokument herunterladen: zum Formular-Download.
Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular kann entweder direkt vom Antragsteller zusammen mit dem entsprechenden Nachweis (z.B. Original oder beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk "RF", Original oder Bescheid über die Leistung von ALG II oder Sozialhilfe) an die GEZ geschickt werden oder auch im Bürgerservice abgegeben werden.
Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular zusammen mit dem entsprechenden Nachweis können Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit RF-Vermerk, Bezieher von Bafög oder Grundsicherung im Bürgerservice abgeben.
Die Unterlagen werden dann vom Bürgerservice gesammelt zur GEZ geschickt, die den Befreiungsantrag prüft und den entsprechenden Bewilligungsbescheid per Post an den/die Antragsteller/in schickt.
Für evtl. Rückfragen der Antragsteller/innen steht bei der GEZ die Service-Telefon-Nr. 01805 / 79 10 20 zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
GEZ - Gebührenbefreiung
Beduerftigkeit, Behinderung
Kreisstadt Unna
Bürgerservice
(EG)Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr
Donnerstag
07:30-18:00 Uhr
Freitag
07:30-12:30 Uhr
jeden 1. u. 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr