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Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Staatsangehörigkeitsausweis
Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie sind keine Ausweisdokumente, die der Identifizierung einer Person dienen wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass.
Sie bestätigen, dass der Inhaber im Zeitpunkt der Ausstellung im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Benötigt wird ein Staatsangehörigkeitsausweis immer dann, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, zum Beispiel:
- Approbation eines Arztes, Apothekers
- Aufnahme in den diplomatischen Dienst
- Offizierslaufbahn bei Bundeswehr
- Beantragung bestimmter Rentenzahlungen
Gebühren
- Staatsangehörigkeitsausweis (Urkunde): 25,00 €
- Bescheinigung über Staatsangehörigkeit: 10,00 €
- Urkunde über die Rechtsstellung als Deutscher: 25,00 €
- Bescheinigung über die Rechtsstellung als Deutscher: 10,00 €
Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher
Auf Antrag wird der Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116, Absatz 1 des Grundgesetzes deutschen Volkszugehörigen (z.B. Vertriebene, Spätaussiedler) ausgestellt.Die Gebühr beträgt 25,00 €.
Lebenslagen:
Geburt, Heirat
Geburt, Heirat
25.05.2012
Zimmer 011 (EG)
Telefon: 02303/103 331
Fax: 02303/103 525
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch
07:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
Kreisstadt Unna
Rainer Zech
BürgerserviceZimmer 011 (EG)
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