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Wohnberechtigungsbescheinigungen 

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung in Nordrhein-Westfalen.

Den Antrag erhalten Sie im Bürgerservice.

Für die Beantragung benötigen Sie Einkommensnachweise aller Personen, die im Haushalt leben.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, stellen Ihnen die SachbearbeiterInnen im Bürgerservice nach einer Bearbeitungszeit von etwa einer Woche den WBS aus. Er ist dann ein Jahr lang gültig.

Der Wohnberechtigungsschein ist mit 10,00 Euro gebührenpflichtig.

Weitere Informationen:

Ein WBS kann nur ausgestellt werden, wenn die nach der Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenze eingehalten wird.
Die Einkommensgrenze in Nordrhein-Westfalen beträgt aktuell:

 

  • 17.000,00 Euro für einen Einpersonenhaushalt
  • 20.500,00 Euro für einen Zweipersonenhaushalt
  • Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person wird ein Zuschlag von 4.700,00 Euro gewährt. Darüber hinaus 600,00 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind.


Vom ermittelten Jahreseinkommen jeder zum Haushalt rechnenden Person ist ein Betrag von jeweils 12 v.H.für die Entrichtung von Steuern abzuziehen.

Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind mit 12 Prozent abzuziehen.

Freiwillige Beiträge zur Kranken-, Lebens- oder Rentenversicherung können in tatsächlicher Höhe, maximal aber 10 v.H. abgezogen werden.

Darüber hinaus gibt es weitere Freibeträge für einzelne Personengruppen.

Für die Größe der Wohnung gilt in der Regel:

 

  • bis 50 qm Wohnfläche für Alleinstehende
  • bis 65 qm Wohnfläche oder 2 Wohnräume für einen Zweipersonenhaushalt.
  • Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um 15 qm oder um einen Raum.

    Generell ist eine Überschreitung bis 5 m² zulässig.
  • Die angegebene Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Arbeitsküche (bis 15 qm) und Nebenräume zu verstehen.
     


Die rechtlichen Grundlagen für die Ausstellung eines WBS sind im Wohnungsbindungsgesetz und im Wohnraumförderungsgesetz dargelegt.
Hier finden Sie Gesetze zum Nachlesen:


http://bundesrecht.juris.de/wobindg/index.html und

http://bundesrecht.juris.de/wofg/index.html

Lebenslagen:
Beduerftigkeit, Wohnung & Haus

11.02.2012

Kreisstadt Unna

Bürgerservice

(EG)
Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr

Donnerstag
07:30-18:00 Uhr

Freitag
07:30-12:30 Uhr

jeden 1. u. 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr