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Anregung & Kritik
Kreisstadt Unna:
Beistandschaften
Zielgruppe
Alleinerziehende und nicht miteinander verheiratete Elternteile und junge Volljährige
Aufgabenbeschreibung
Nach vorheriger Terminabsprache beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch über:
- die Feststellung der Vaterschaft und die Anfechtung der Vaterschaft
- die Möglichkeiten der gemeinsamen Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern
- die Unterhaltsansprüche Ihres minderjährigen Kindes
- die Unterhaltsansprüche junger Volljähriger
- die Unterhaltsansprüche des alleinsorgenden Elternteils
Darüber hinaus unterstützen wir Sie
- bei der Feststellung der Vaterschaft durch notwendigen Schriftverkehr
- bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche durch Schriftverkehr, Berechnung und Beurkundung
- durch Ausstellung von Bescheinigungen, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge vorliegt (Negativattest)
Falls die Beratung und Unterstützung nicht ausreichend ist, kann die Einrichtung einer Beistandschaft beantragt werden.
Hierdurch wird das Jugendamt neben Ihnen gesetzlicher Vertreter Ihres Kindes mit dem Wirkungskreis:
"Feststellung der Vaterschaft und/oder Regelung der Unterhaltsansprüche" .
Der Beistand kann Ihr Kind dann auch in gerichtlichen Verfahren vertreten und z.B.
- eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen
- das gerichtliche Unterhaltsfestsetzungsverfahren einleiten oder eine Unterhaltsklage einreichen
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. eine Gehaltspfändung) beantragen
Als Urkundsperson des Jugendamtes beurkunden wir nach vorheriger Terminvereinbarung kostenfrei u.a.
- die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter (auch vor der Geburt)
- das Mutterschaftsanerkenntnis
- die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt
- die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (auch vor der Geburt)
Zusammengefasst finden Sie hier weitere Informationen:
- für Mütter, die bei der Geburt nicht verheiratet sind
- zum Kindschaftsrecht
- zum gemeinsamen Sorgerecht von nichtverheirateten Eltern
- zum Unterhalt von minderjährigen Kindern
- zum Unterhalt von volljährigen Kindern
- Düsseldorfer Tabelle
Kreisstadt Unna
Kirsten Hinrichs
Beistandschaften, Vormundschaften, PflegschaftenBuchstaben A - K
Zimmer 245 (2.OG)
Telefon: 02303/103 564
Fax: 02303/103 503
Christina Schmitz
Beistandschaften, Vormundschaften, PflegschaftenBuchstaben L - Z
Zimmer 244 (2.OG)
Telefon: 02303/103 562
Fax: 02303/103 503
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
