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Anregung & Kritik

  1. Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Kreisstadt Unna:

Hilfen für seelisch behinderte junge Menschen 

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

1.      ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
2.      daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
 
Beeinträchtigungen der Teilhabe in der Gesellschaft können als Folgen verschiedener psychischer Störungsbilder (früher Krankheiten genannt) eintreten. Diese Störungen sind in der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD- 10 Kapitel V (F)) erfasst.
 
Die Feststellung einer seelischen Störung ist Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
 
Die Feststellung einer aus seelischer Störung resultierenden Behinderung oder zu erwartender Behinderung bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (siehe § 35 a Abs. 1 SGB VIII) obliegt dem zuständigen Rehabilitationsträger (in diesem Fall dem Jugendamt).
 
 

Ihre Ansprechpartner / innen im ASD

Telefon- und Bezirksverzeichnis des ASD

Stichwörter:
Hilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfen Behinderte, Behinderte, Hilfe zur Erziehung, Rehabilitation

25.05.2012

Kreisstadt Unna

Thomas Köster

Thomas Köster

Leiter Soziale Dienste
Zimmer 227 (2.OG)
Telefon: 02303/103 586
Fax: 02303/103 503
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
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Freitag
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