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Anregung & Kritik

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Kreisstadt Unna:

Hilfe zur Erziehung 

Die rechtliche Grundlage der Hilfe zur Erziehung findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG/SGB VIII). Dort heißt es im § 27 (1) "Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist".

Den Anspruch auf Hilfe haben die Sorgeberechtigten, da diese nach dem Grundgesetz das Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen. Art und Umfang der Hilfe richtet sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; das engere soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen soll dabei einbezogen sein.

Das Vorliegen der Voraussetzungen  prüft eine Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens. Neben den Hilfen für Kinder und Jugendliche werden Hilfen für junge Volljährige, Mutter / Vater Kind und seelisch behinderte junge Menschen angeboten. 
Angestrebt wird eine individuell zugeschnittene, fachlich begründete und von den Eltern und Kindern getragene Entscheidung. Die Hilfe zur Erziehung soll die erzieherische Kompetenz der Eltern fördern und den Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer Probleme helfen.

Die Angebote, die das Jugendamt vermittelt oder selbst anbietet, unterstützen, ergänzen, entlasten oder ersetzen die Erziehung eines Kindes in der Familie.

Familienunterstützende Hilfen

  • Erziehungsberatung (siehe Erziehungsberatungsstelle)

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

  • Soziale Gruppenarbeit

  • Beistände für Minderjährige

Familienergänzende Hilfen

  • Tagesgruppe
  • Sozialpädagogische Tagespflege

Familienentlastende oder -erziehende Hilfen

  • Vollzeitpflege (siehe Pflegekinder / Pflegeeltern)
  • Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

In den letzten Jahren haben sich die fachlichen Ansätze bei den Hilfen erweitert. Gemeinsam mit den Familien / Kindern / Jugendlichen wird ein Hilfekonzept erarbeitet, dass sich an den individuellen Problemen und Bedürfnisse der Familien anpasst.    

Ihr Ansprechpartner / innen im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD):

Telefon- und Bezirksverzeichnis des ASD

Stichwörter:
Hilfe zur Erziehung, Hilfeplan, Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, SPFH, soziale Gruppenarbeit, Beistände, Vollzeitpflege, Pflegekinder, Heimerziehung, Heim, sozialpädagogische Einzelbetreuung

25.05.2012

Kreisstadt Unna

Thomas Köster

Thomas Köster

Leiter Soziale Dienste
Zimmer 227 (2.OG)
Telefon: 02303/103 586
Fax: 02303/103 503
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
13:30-15:45 Uhr

Freitag
08:30-12:30 Uhr