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Anregung & Kritik

  1. Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Kreisstadt Unna:

Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht 

Mit der Veränderung des Kindschaftrechts besteht grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht nach einer Ehescheidung fort. Auf Antrag sind unter bestimmten Bedingungen auch andere Regelungen möglich. In diesen Verfahren ist das Jugendamt grundsätzlich "Verfahrensbeteiligter".
Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei der Entscheidungsfindung durch Einbringung erzieherischer und sozialer Gesichtspunkte.

Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) bieten möglichst frühzeitig Einzel-, Paar- und Familiengespräche zur Klärung der Sorgerechtsregelung an.

Der Gesetzgeber hat ein besonderes Augenmerk auf die Beschleunigung des familiengerichtlichen Verfahrens gerichtet. So betont er ein ausdrückliches Beschleunigungs- und Vorrangsgebot für Kindschaftsachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe eines Kindes betreffen.
Das Gebot soll eine Verkürzung der Verfahrensdauer insbesondere in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren bewirken. Häufig hat in der Vergangenheit die lange Verfahrensdauer zu einer faktischen Vorfestlegung in einem Streitfall geführt. Durch die schnelle Terminierung - spätestens einen Monat nach Eingang der Antragsschrift - sollen eine (weitere) Eskalation des Elternkonfliktes vermieden und die Eltern im persönlichen Gespräch zur Übernahme gemeinsamer Verantwortung motiviert werden.

Ihre Ansprechpartner / innen im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD):

Telefon- und Bezirksverzeichnis des ASD

 

Stichwörter:
Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht, Sorgerecht, Sorgerechtsregelung, Familiengericht, Familiengerichtsverfahren

25.05.2012

Kreisstadt Unna

Thomas Köster

Thomas Köster

Leiter Soziale Dienste
Zimmer 227 (2.OG)
Telefon: 02303/103 586
Fax: 02303/103 503
E-Mail

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