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Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
Wollen Sie gegenüber der Kreisstadt Unna Schadenersatzansprüche geltend machen, reichen Sie die Ansprüche schriftlich beim Bereich Rechtswesen der Kreisstadt Unna ein:Kreisstadt Unna
Der Bürgermeister
Bereich Rechtswesen
Postfach 2113
59411 Unna
Tel.: 02303 / 103-300 o. -363
Fax: 02303 / 103-332
E-Mail: siehe Kontakt & Service
Folgende Informationen sollten in der Meldung enthalten sein:
- genauer Schadenort
- Schadentag und Uhrzeit
- Beschreibung des Schadenherganges
- ggf. polizeiliche Unfallanzeige/Unfallmitteilung
- benennen Sie ggf. Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben
- wenn möglich belegen Sie den Schadenumfang
- gehört der beschädigte Gegenstand zum Vermögen eines Betriebes, geben Sie bitte an, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind
Seitens der Kreisstadt Unna wird Ihr Anspruchschreiben an die zuständige Versicherung weitergeleitet. Der Versicherer der Kreisstadt Unna prüft die Schadensache und wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Für Rückfragen erreichen Sie die zuständige Mitarbeiterin Frau Langhorst während der allgemeinen Sprechzeiten unter der Rufnummer 02303 / 103-363 oder per E-Mail.
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11.02.2012
Zimmer 356 (3.OG)
Telefon: 02303/103 363
Fax: 02303/103 332
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
13:30-15:45 Uhr
Freitag
08:30-12:30 Uhr
Kreisstadt Unna
Christiane Langhorst
Bereich RechtswesenZimmer 356 (3.OG)
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