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Hunde bestimmter Rassen
Zu den Hunden bestimmter Rassen gehören nach dem Landeshundegesetz folgende Hunderassen:Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Diese Hunderassen dürfen nur mit Erlaubnis der Ordnungsbehörde gehalten werden.
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist
- die Zuverlässigkeit des Hundehalters (Führungszeugnis),
- ein Sachkundenachweis des Hundehalters (abzulegen beim Kreisveterinäramt oder bei einer vom Innenministerium anerkannten sachverständigen Stelle),
- die Mikrochip-Kennzeichnung des Hundes (durch den Tierarzt) und der
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden (die Rasse des Hundes muss in der Police aufgeführt sein).
Die Sachkunde muss auch von Personen, die den Hund ausführen, nachgewiesen werden.
Diese Hunde dürfen grundsätzlich nur mit Maulkorb oder einer in der Wirkung gleichstehenden Vorrichtung (Halty) und angeleint (max. Länge der Leine: 1,50 m) ausgeführt werden.
Ausnahmeregelungen finden Sie hier.
Gesetze im Internet:
Landeshundegesetz
11.02.2012
Zimmer 123 (1.OG)
Telefon: 02303/103 398
Fax: 02303/103 399
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kreisstadt Unna
Ina Schuchtmann
allgemeine Anlaufstelle des Ordnungsbereiches, Schulzuführungen, Aufgaben nach dem LandeshundegesetzZimmer 123 (1.OG)
Telefon: 02303/103 398
Fax: 02303/103 399
Rathausplatz 1
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