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Hunde bestimmter Rassen 

Zu den Hunden bestimmter Rassen gehören nach dem Landeshundegesetz folgende Hunderassen:

Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Diese Hunderassen dürfen nur mit Erlaubnis der Ordnungsbehörde gehalten werden.

Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist

  • die Zuverlässigkeit des Hundehalters (Führungszeugnis),
  • ein Sachkundenachweis des Hundehalters (abzulegen beim Kreisveterinäramt oder bei einer vom Innenministerium anerkannten sachverständigen Stelle),
  • die Mikrochip-Kennzeichnung des Hundes (durch den Tierarzt) und der
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden (die Rasse des Hundes muss in der Police aufgeführt sein).

Die Sachkunde muss auch von Personen, die den Hund ausführen, nachgewiesen werden.

Diese Hunde dürfen grundsätzlich nur mit Maulkorb oder einer in der Wirkung gleichstehenden Vorrichtung (Halty) und angeleint (max. Länge der Leine: 1,50 m) ausgeführt werden.

Ausnahmeregelungen finden Sie hier.

Gesetze im Internet:

Landeshundegesetz

11.02.2012

Kreisstadt Unna

Ina Schuchtmann

Ina Schuchtmann

allgemeine Anlaufstelle des Ordnungsbereiches, Schulzuführungen, Aufgaben nach dem Landeshundegesetz
Zimmer 123 (1.OG)
Telefon: 02303/103 398
Fax: 02303/103 399
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung