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Brauchtumsfeuer 

Das Entzünden von Feuern unter freiem Himmel aus traditionellen Anlässen (bekanntetes Beispiel: Osterfeuer) ist in zeitlich engem Zusammenhang mit dem kalendarischen Ereignis unter Einhaltung der Vorgaben der Ordnungsbehördlichen Verordnung beim Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Unna anzuzeigen.

Bei der Errichtung und Schichtung des Brennmaterials ist darauf zu achten, dass keine die Umwelt belastenden Stoffe benutzt werden. Holz darf nicht mit Holzschutzmitteln oder Lacken behandelt sein. Alte Autoreifen und Kunststoffe gehören nicht in das Material. Auch die Verwendung von Brandbeschleunigern (Mineralöle, Alkohole) ist nicht zulässig.

Nähere Informationen sind der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern zu entnehmen.

11.02.2012

Kreisstadt Unna

Anja Seltner

Ordnungsbehördlicher Umweltschutz
Zimmer 126 (1.OG)
Telefon: 02303/103 678
Fax: 02303/103 399
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

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