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Ein beabsichtigtes Feuerwerk ist dem Ordnungsamt vom Pyrotechniker mindestens zwei Wochen vorher schriftlich, unter Angabe von Ort, Art, Umfang, Zeitpunkt und Zeitdauer des Feuerwerks, anzuzeigen.

11.02.2012

Kreisstadt Unna

Anja Seltner

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