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Feuerwerke
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist außerhalb der Silvesternacht zum Jahreswechsel nur mit einer besonderen Erlaubnis zulässig. Dies gilt in besonderem Maße für Höhenfeuerwerke, da durch in der Luft gezündete Raketen unter Umständen der Flugverkehr gefährdet werden kann.
Ein beabsichtigtes Feuerwerk ist dem Bereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung (siehe nebenstehender Kontakt) vom Pyrotechniker mindestens zwei Wochen vorher schriftlich, unter Angabe von Ort, Art, Umfang, Zeitpunkt und Zeitdauer des Feuerwerks, anzuzeigen.
14.12.2019
Telefon: 103 366
Fax: 103 399
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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Jürgen Geßler
Zimmer 122 (1. OG)Telefon: 103 366
Fax: 103 399
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung