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Weitere Seiten in diesem Bereich:
Ausstellung von Reisegewerbekarten, § 55 GewO
Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung
Schwarzarbeit und unberechtigte Handwerksausübung
Sonn- und Feiertagsgesetz
Erlaubnisverfahren für Spielhallen, § 33 i GewO
Veranstaltung von Märkten, Messen und Ausstellungen, §§ 60 ff. GewO
Erlaubnisverfahren für Versteigerer, § 34 b GewO
Jugendschutz
Der "Gesetzliche Jugendschutz" umfasst alle ordnungs- und gewerberechtlichen Kontrollmaßnahmen, welche sich aus dem Jugendschutzgesetz ergeben.
Schwerpunktmäßig beziehen sich Kontrollmaßnahmen auf Diskothekenbetriebe und Großveranstaltungen mit einem hohen Gefährdungspotential für minderjährige Besucher. Der Hauptaugenmerk liegt dabei auf Altersbeschränkungen sowie auf verbotswidriger Alkohol, u. Tabakwarenabgabe. Daher werden gemeinsam mit dem Jugendamt schwerpunktmäßig Gaststätten auf Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen überprüft.
Im April 2005 wurde in der Unnaer Stadthalle das Projekt "Komm mal klar - Wir tun’s auch" des Kinder- und Jugendbüros einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Unter Schirmherrschaft unseres Bürgermeister, Herr Werner Kolter, waren hierzu die Vertreter der Schulen, der Wirte, des Einzelhandels und Vertreter weiterer öffentlicher Stellen eingeladen.
Der Bereich des erzieherischen Jugendschutzes wird vom Kinder und Jugendbüro abgedeckt.
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11.02.2012
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