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Ladenöffnungsgesetz
Nach dem Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten NRW dürfen Verkaufsstellen werktags von 00.00 - 24.00 Uhr geöffnet haben.
Sonderregelungen gibt es für bestimmte Warengruppen (z. B. Blumen und Backwaren), die auch sonntags verkauft werden dürfen.
Da die Voraussetzungen hierfür aber in jedem Einzelfall anders zu beurteilen sind, stellen Sie Ihre Fragen, sie werden gerne beantwortet.
Die Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes wird durch das Ordnungsamt kontrolliert.
14.12.2019
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Zimmer 125 (1.OG)
Telefon: 02303/103 311
Fax: 02303/103 399
E-Mail
Telefon: 02303/103 310
Fax: 02303/103 399
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Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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Peter Niewrzedowski
BereichsleiterÖffentliche Sicherheit und Ordnung
Zimmer 125 (1.OG)
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Achim Dorna
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