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Heiraten in Unna 

Sie haben sich entschlossen zu heiraten ? Dann sind Sie beim Standesamt Unna herzlich willkommen.

Doch bevor der Eheschließungstermin festgelegt werden kann, müssen Sie eine Anmeldung der Eheschließung vornehmen.

 

Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung ersetzt seit dem 01. Juli 1998 die Bestellung des Aufgebotes.
Nach wie vor ist es notwendig, eine Prüfung durchzuführen, ob nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Ehe rechtmäßig geschlossen werden darf. Lediglich der öffentliche Aushang, dass eine Ehe geschlossen werden soll ist weggefallen.

Die Anmeldung zur Eheschließung wird bei dem Standesamt vorgenommen, wo beide oder einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung kann dann in jedem Ort in Deutschland stattfinden. Die Anmeldung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Eheschließungstermin stattfinden.

Für die Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns !

Notwendige Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen hängen von den persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen jedes einzelnen Paares ab. Deshalb kann keine allgemein gültige Auflistung erfolgen.

In jedem Fall ist es ratsam, sich vorab telefonisch oder per e-Mail beim zuständigen Standesamt zu informieren.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass für die Anmeldung ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden muss. Insbesondere für ausländische Staatsangehörige gilt, dass ohne die Vorlage eines Reisepasses aus dem Heimatland keine Anmeldung zur Eheschließung möglich ist.

Weiterhin ist für jeden Verlobten eine Aufenthaltsbescheinigung seiner zuständigen Meldebehörde vorzulegen. Diese sollte am Tag der Anmeldung nicht älter als ca. 1 Woche sein.

Welches Urkundendokument vorzulegen ist, hängt u.a. vom Familienstand, der Staatsangehörigkeit und noch weiteren Faktoren ab (z.B. ob jemand als Spätaussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat oder welche heimatrechtlichen Vorschriften zu beachten sind).

Für Personen, die in Deutschland geboren wurden ist immer eine beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters mit allen Hinweisen notwendig. Die Ablichtung bekommt man bei dem Geburtsstandesamt. Für Personen, die in Unna geboren wurden, erübrigt sich die vorherige Ausstellung der Urkunde, da das Standesamt bei der Anmeldung zur Eheschließung direkt Einsicht im Geburtsregister nehmen kann.
Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch oder persönlich im Standesamt, welche Dokumente speziell für Sie erforderlich sind !

Die Eheschließung

 

Die Eheschließung findet im Trauzimmer im Gebäude des Standesamtes statt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Ambientetrauung in verschiedenen historischen Gebäuden der Stadt Unna durchzuführen.

Angeboten werden in Absprache mit den Hauptnutzern der jeweiligen Gebäude:

 

  • Nicolaihaus
  • Zentrum für internationale Lichtkunst im ZIB (Säulenkeller)

Eheschließungen werden Dienstags bis Freitags durchgeführt und zusätzlich 1 x monatlich Samstags zu festgelegten Terminen.

Für das Jahr 2012 stehen  folgende Samstags-Trautermine zur  Verfügung:   11.02.12; 17.03.12; 14.04.12 ;12.05.12 ; 02.06.12 ; 07.07.12. ; 11.08.12; 15.09.12 . Nachfolgende Samstags-Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.  Die Samstags-Trauungen finden im Trauzimmer des Standesamtes, Klosterstr. 12, statt.  Details und Kosten können bei der Beratung bzw. Anmeldung zur Eheschließung besprochen werden.


Kosten für die Eheschließung

Nach den gesetzlichen Vorgaben fallen für die Grundgebühr und Ausstellung der Eheurkunde mindestens 50 € an.
Je nach Prüfungsaufwand werden höhere Gebühren fällig.

Es können noch weitere Kosten für den Kauf eines Familienstammbuches oder der Auswahl des Trauortes dazukommen. In Einzelfällen fallen zusätzliche Gebühren für Namenserklärungen oder eidesstattliche Versicherungen an.

Lebenslagen:
Heirat

11.02.2012

Kreisstadt Unna

Margret Otto

Eheschließungen, Beurkundungen
(EG)
Telefon: 02303/103 339
Fax: 02303/103 347
E-Mail


Gisela Piepers

Abteilungsleiterin, Eheschließungen, Beurkundungen
(EG)
Telefon: 02303/103 342
Fax: 02303/103 347
E-Mail


Jürgen Tietz

Stellv. Abteilungsleitung, Eheschließungen, Beurkundungen
(EG)
Telefon: 02303/103 340
Fax: 02303/103 347
E-Mail


Claudia Weitz

Eheschließungen, Beurkundungen
(EG)
Telefon: 02303/103 339
Fax: 02303/103 347
E-Mail


Klosterstr. 12
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag
08:30 - 16:00 Uhr

Dienstag u. Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr

Freitag
08:30 - 12:30 Uhr