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Namensänderungen
Der Gesetzgeber hat drei Arten von Namensänderungen geschaffen:- Namensänderungen nach Bürgerlichem Recht (Bürgerliches Gesetzbuch - BGB)
- Öffentlich-rechtliche Namensänderungen, auch behördliche Namensänderung genannt
- Namenserklärungen für Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht anpassen möchten, z.B. Spätaussiedler oder Ausländer
Namensänderungen nach dem BGB
Namensänderung bei Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft- Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens
- Doppelnamensführung eines Ehegatten/Lebenspartners/-partnerin
- Bestimmung des Familiennamens nach Heimatrecht eines Ehegatten/Lebenspartners/-partnerin
Namensänderung nach Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens, falls noch nicht geschehen
- Nachträgliche Erklärung eines Ehegatten/Lebenspartners/-partnerin einen Doppelnamen zu führen
- Namensbestimmung nach Heimatrecht eines Ehegatten/Lebenspartners/-partnerin, falls bisher noch keine Rechtswahl erfolgt ist
Namensänderung nach Auflösung der Ehe
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens
Namensänderung für Kinder
- Namenserteilung (Einbenennung) auf den Namen des Ehemannes der Mutter
- Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Namensänderung als Folge von Namensänderungen der Eltern oder eines Elternteils
Da es immer auf Ihre eigenen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen und die Ihrer Familie ankommt, welche Namensänderung für Sie möglich ist, lassen Sie sich beim Standesamt beraten, was zu tun ist und welche Kosten genau auf Sie zukommen.
Grundsätzlich gilt, dass Namenserklärungen nach dem BGB pro Erklärung 21 € kosten.
Öffentlich-rechtliche Namensänderungen - Behördliche Namensänderungen
Öffentlich-rechtliche Namensänderungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen durchgeführt, Anträge können auch kostenpflichtig abgelehnt werden !
Da die Kreisstadt Unna kreisangehörige Stadt ist, ist im Gegensatz zu den Namensänderungen nach dem BGB für die öffentlich-rechtliche Namensänderung nicht das Standesamt zuständig !
Zuständig für den gesamten Kreis Unna ist die Kreisverwaltung Unna. Das Standesamt leitet lediglich die Anträge im Rahmen der Amtshilfe weiter und händigt in der Regel nach Abschluss des Verfahrens die Namensänderungsurkunden wieder aus.
Für eine entsprechende Beratung über rechtliche Voraussetzungen und Kosten wenden Sie sich bitte direkt an die Ordnungsbehörde des Kreises Unna.
Namenserklärungen für Spätaussiedler und Ausländer
Falls Sie Spätaussiedler sind, können Sie gemäß § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG)eine Erklärung zu Ihren Vor-und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach-und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen.Durch die Erklärung können auch Namensbestandteile (z.B. Vatersnamen), die es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden.
Die Erklärung ist gebührenfrei.
Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt.
Ausländer, die nach ihrem Heimatrecht eine Namensform führen, die nicht mit dem deutschen Namensrecht identisch ist, können unter bestimmten Voraussetzungen gem. Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch)ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen.
Voraussetzungen können z.B. eine Einbürgerung sein, eine beabsichtigte Eheschließung oder die Geburt eines Kindes. Ob für Sie die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen Sie dazu vorlegen müssen, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Lebenslagen:
Heirat, Scheidung
Heirat, Scheidung
06.12.2019
(EG)
Telefon: 02303/103 339
Fax: 02303/103 347
E-Mail
(EG)
Telefon: 02303/103 342
Fax: 02303/103 347
E-Mail
(EG)
Telefon: 02303/103 341
Fax: 02303/103 347
E-Mail
(EG)
Telefon: 02303/103 340
Fax: 02303/103 347
E-Mail
Klosterstr. 12
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Kreisstadt Unna
Melanie Domscheit
Eheschließungen, Beurkundungen(EG)
Telefon: 02303/103 339
Fax: 02303/103 347
Gisela Piepers
Abteilungsleiterin, Eheschließungen, Beurkundungen(EG)
Telefon: 02303/103 342
Fax: 02303/103 347
Silke Dilly
Urkundenstelle, Beurkundungen(EG)
Telefon: 02303/103 341
Fax: 02303/103 347
Birgit Mäß
Eheschließungen, Beurkundungen(EG)
Telefon: 02303/103 340
Fax: 02303/103 347
Klosterstr. 12
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr