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Anregung & Kritik

  1. Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Kreisstadt Unna:

Informationen zur Landtagswahl am 13. Mai 2012 

Nach der Auflösung des Landtages am14. März 2012 findet die vorgezogene Neuwahl am Sonntag, 13. Mai 2012, statt. Die Wahlzeit ist von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Wer ist wahlberechtigt?

Zur Wahl des 16. Landtages des Landes Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012 ist wahlberechtigt, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und

1. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 13. Mai 1994 geboren ist,

2. am Wahltag nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,

3. mindestens seit dem 16. Tag vor dem Wahltag, also am 27. April 2012 in Nordrhein-Westfalen eine (Haupt-)Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,

1. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst,

2. wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Für die Ausübung des Wahlrechts muss jeder Wahlberechtigte, der in Unna seine Hauptwohnung hat, im Wählerverzeichnis der Kreisstadt Unna eingetragen sein.

Zu beachten ist hierbei auch das Merkblatt für Personen, die hier zugezogen oder innerhalb der Stadt umgezogen sind bzw. aus der Stadt fortziehen. Das Merkblatt kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden - Download des Merkblattes.


Hinweise zum Wählerverzeichnis

Die Kreisstadt Unna legt ein Verzeichnis der rund 48.000 Wahlberechtigten für die Landtagswahl nach Familiennamen und Vornamen, Tag der Geburt und Wohnung an.

Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 23. bis 27. April 2012 im Rathaus der Kreisstadt Unna, Wahlbüro im Raum 002 (Sitzungsraum Pisa), Rathausplatz 1, 59423 Unna, zur Einsichtnahme aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme wird durch einen PC ermöglicht. Jeder Wahlberechtigte kann so die ihn betreffenden Daten einsehen. Werden die Angaben für falsch oder unvollständig gehalten, kann innerhalb der Auslegungsfrist Einspruch erhoben werden.

Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis eingetragen, die am 35. Tag vor der Wahl, also dem 08. April 2012 (Stichtag) bei der Meldebehörde der Kreisstadt Unna für eine Hauptwohnung gemeldet sind.

Danach ist allerdings für Wahlberechtigte, die nach Unna ziehen, die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Kreisstadt Unna unter gewissen Voraussetzungen möglich. Zu beachten ist hier ebenfalls das o.g. Merkblatt.


Hinweise zur Benachrichtigung der Wahlberechtigten

Alle in das Wählerverzeichnis der Kreisstadt Unna eingetragenen Wahlberechtigten erhalten in der Zeit vom 13. April bis 21. April 2012 eine Wahlbenachrichtigungskarte, auf der das jeweilige Wahllokal (Wahlraum) angegeben ist, in dem die persönliche Stimmabgabe erfolgen kann. Darüber hinaus enthält die Wahlbenachrichtigungskarte auf der Rückseite einen Wahlscheinantrag, der auszufüllen ist, wenn der Wahlberechtigte in einem anderen als dem angegebenen Stimmbezirk des Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen möchte.
Wer bis zum 22. April 2012 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber glaubt, dass er/sie wahlberechtigt ist, sollte sich kurzfristig mit dem Wahlamt der Kreisstadt Unna unter der Rufnummer 02303/103-162 in Verbindung setzen.


Wo befinden sich die Wahllokale / die Wahlräume in den 52 Stimmbezirken im Unnaer Stadtgebiet?

Alle zur Landtagswahl 2012 eingerichteten Wahllokale können einer Übersicht entnommen werden, die in Form einer PDF-Datei hier heruntergeladen werden kann: Download der Wahllokalübersicht.


Hinweise zur Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen

Wenn Sie am 13. Mai 2012 nicht persönlich wählen gehen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Hierfür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte (also frühestens ab dem 13. April 2012):

  • Die Briefwahlunterlagen können mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten Wahlscheinantrag, mit einem formlosen unterschriebenen Schreiben an das Wahlamt oder per Online-Antrag über das Internet-Portal der Kreisstadt Unna (unter www.unna.de) angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden – sobald die Stimmzettel vorliegen – unverzüglich an die angegebene Adresse verschickt.
  • Sobald die Stimmzettel vorliegen (etwa ab 19./20. April), kann auch direkt im Rathaus (im Briefwahlbüro, das im Erdgeschoss, Raum 002 – Sitzungsraum Pisa – eingerichtet wird) gewählt werden. Jeder Wahlberechtigte kann dort mit seiner Wahlbenachrichtigungskarte direkt seine Stimme abgeben. Der Personalausweis ist entsprechend bereitzuhalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller sowie eine vom Wahlberechtigten beauftragte Person übergeben werden können. Einem anderen als dem Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Vordruck für eine solche Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte (unter dem Wahlscheinantrag).

Vor Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte:

Wenn die Notwendigkeit besteht, Briefwahlunterlagen schon früher zu beantragen, z.B. weil ein längerer Urlaub, Auslandsaufenthalt o.ä. bevorsteht, können Sie eine formlosen und unterschriebenen Antrag entweder per Post (an: Kreisstadt Unna, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59423 Unna), per Telefax (an: 02303/103-525) oder per E-Mail (an: wahlamt@stadt-unna.de) senden. Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für Dritte eine entsprechende Vollmacht dieser Person beizufügen ist. Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen für Dritte per E-Mail ist nicht möglich.


Es werden noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Besetzung der Wahlvorstände gesucht

Wahlberechtigte können bei Wahlen als Wahlhelferin oder Wahlhelfer eingesetzt werden – Voraussetzung für den Einsatz bei der Landtagswahl ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Je Wahllokal wird ein Wahlvorstand, in der Regel bestehend aus sieben Wahlhelferinnen und –helfern, eingesetzt.

Zusammen mit den Briefwahlvorständen und den Helferinnen und Helfern im Rathaus, die die Ergebnisse aus den Wahllokalen erfassen und weiterverarbeiten, sind etwa 500 Personen am Wahltag im Einsatz. Die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Wahlvorstand beträgt zur Zeit 40,- €.

Wer Interesse am Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer hat, wird gebeten, sich mit dem Bürgerservice/Bereich Wahlen der Kreisstadt Unna unter der Rufnummer 02303/103-330 oder 103-326 oder per E-Mail unter wahlamt@stadt-unna.de in Verbindung zu setzen.
Hierfür steht auch ein vorbereitetes PDF-Dokument zur Verfügung, das hier heruntergeladen und ausgefüllt per Post oder per Telefax (unter der Rufnummer 02303/103-525) an den Bürgerservice/Bereich Wahlen geschickt werden kann: Download des Antwortbriefes.


Allgemeine Informationen zur Landtagswahl 2012 finden Sie auch auf der Webseite des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW: hier klicken!

Die Ergebnisse früherer Landtagswahlen in Unna finden Sie in unserem Internet-Portal auf dieser Seite: Link


25.05.2012

Kreisstadt Unna

Briefwahlbüro
(Landtagswahl 2012)

Zimmer 002 (Sitzungssaal im Ratstrakt) (EG)
Telefon: 02303/103 162
Fax: 02303/103 525
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch
07:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr

Uwe Hasche

Bereichsleiter
Zimmer 10 (EG)
Telefon: 02303/103 330
Fax: 02303/103 525
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch
07:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag
07:30 - 18:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30 Uhr

jeden 1. + 3. Samstag
09:00 - 12:00 Uhr

Inga Detambel

Teamleiterin
Zimmer 9 (EG)
Telefon: 02303/103 326
Fax: 02303/103 525
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch
07:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag
07:30 - 18:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30 Uhr

jeden 1. + 3. Samstag
09:00 - 12:00 Uhr