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Volksbegehren-Volksinitiative-Volksentscheid
Die nordrhein-westfälische Landesverfassung sieht drei Elemente vor, über welche die Bürgerinnen und Bürger des Landes unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess nehmen können.
Volksinitiative
Ziel: Befassung des Landtags mit einem politischen Sachthema oder Gesetzentwurf
Voraussetzung: Unterzeichnung durch mindestens 0,5 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 65.000 Unterschriften)
Volksbegehren
Ziel: Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes
Voraussetzung: Unterzeichnung durch mindestens 8 Prozent der stimmberechtigen Deutschen in NRW ( ca. 1 Million Unterschriften)
Volksentscheid
Ziel: Abstimmung über ein vom Landtag nicht verabschiedetes Gesetz
Voraussetzung: Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei einer Mindestbeteiligung von 15 Prozent der Stimmberechtigten (ca. 2 Millionen Unterschriften
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordhrein-Westfalen (MIK NRW)
Wahlen
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Inga Detambel
TeamleiterinZimmer 9 (EG)
Telefon: 02303/103 326
Fax: 02303/103 525
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
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Donnerstag
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Freitag
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jeden 1. + 3. Samstag
09:00 - 12:00 Uhr
