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Anregung & Kritik
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Bestattungskosten
Zielgruppe:
Angesprochen werden hier diejenigen Personen, die zur Tragung der Bestattungskosten entweder auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Verstorbenen oder als Erbe oder Unterhaltsverpflichteter verpflichtet sind.Aufgabenbeschreibung:
Beim Tod einer mittellosen Person soll durch die Sozialhilfe eine würdige Bestattung sichergestellt werden, wenn den zur Bestattung verpflichteten Personen die Übernahme der Kosten nicht zuzumuten ist. Regelmäßig wird der Verstorbene zu seinen Lebzeiten bereits Sozialhilfe oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach anderen Gesetzen erhalten haben. Für den Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten ist dies jedoch keine Voraussetzung.
Stichwörter:
Beerdigungskosten, Bestattungskosten, Begräbnis, Begraebnis
Beerdigungskosten, Bestattungskosten, Begräbnis, Begraebnis
Lebenslagen:
Alter, Beduerftigkeit
Alter, Beduerftigkeit
25.05.2012
Leistungen nach SGB XII
Bestattungskosten
Zimmer 221 (2.OG)
Telefon: 02303/103 598
Fax: 02303/103 503
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag
8.30 Uhr - 11.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Kreisstadt Unna
Anja Winkelkötter
Wohnen, Soziales und SeniorenLeistungen nach SGB XII
Bestattungskosten
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