Unna von A-Z:
Kreisstadt Unna
- Startseite
- Bauen und Wohnen, Wirtschaft, Umwelt
- Berichte, Broschüren, Flyer
- Bildung, Kultur, Geschichte
- Freizeit, Gesundheit, Sport, Tourismus
- Kinder, Jugend, Familien und Senioren
- Politik in Unna
- Stadtverwaltung, Virtuelles Rathaus
- - Formulare von A-Z
- - Online-Dienste
- - Ortsrecht von A-Z
- Alle Bereiche von A-Z
- Bauleitplanung
- Bauordnung
- BauServiceBüro
- Bürgerservice
- Büro des Bürgermeisters
- Büro für Gleichstellungsfragen
- Beschäftigungsförderung
- Beteiligungscontrolling / Beteiligungsverwaltung
- Erziehungsberatungsstelle (neu)
- Feuerschutz und Rettungswesen
- Finanzmanagement, Rechnungswesen und Steuern
- Gutachterausschuss
- Immobilienmanagement
- Personal und Organisation
- Personalrat
- Pressestelle
- Rechnungsprüfung
- Rechtswesen
- Schulen
- Sicherheit und Ordnung
- Standesamt
- Umwelt
- Vergabestelle
- Verkehr und Straßenbau
- Versicherungsstelle (Rentenangelegenheiten)
- Wahlen
- Wirtschaftsförderung
- Wohnen, Soziales u. Senioren
- Bürgermeister / Verwaltungsvorstand
- Unna von A-Z
- Termine und Bekanntmachungen
Top10 Seiten
- Startseite Kulturbetriebe
- Freizeit, Gesundheit, Sport, Tourismus
- Aktuelle Termine
- Bibliothek im zib
- Verwaltungsaufbau
- Startseite Bürgerservice
- Bauen und Wohnen, Wirtschaft, Umwelt
- Übernachtungsmöglichkeiten in Unna und Umgebung
- Stellenausschreibungen
- Kinder, Jugend, Familien und Senioren
Anregung & Kritik
Kreisstadt Unna:
Weitere Seiten in diesem Bereich:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gem. SGB XII
Zielgruppe
Nach dem Vierten Kapitel können Personen ab 65 Jahren sowie dauerhaft, allein aus medizinischen Gründen voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, wenn sie bedürftig sind, einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung geltend machen.
Aufgabenbeschreibung
Die Leistungen werden in gleicher Höhe bemessen wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (Drittes Kapitel), sind aber - im Unterschied zu diesen - zu beantragen. Die Leistungen werden regelmäßig für ein Jahr bewilligt. Einkommen wie z.B. Rentenbezüge oder Vermögen des Leistungsberechtigten, des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft werden wie in der Sozialhilfe angerechnet, jedoch wird gegenüber unterhaltsverpflichteten Kindern bzw. Eltern mit einem Jahreseinkommen unterhalb von 100.000 Euro kein Unterhaltsrückgriff vorgenommen.
Weitere Informationen im Bereich Wohnen, Soziales und Senioren der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1, 59423 Unna
ergänzende Leistungen, Grundsicherung, soziale Hilfen
Kreisstadt Unna
Heike Hoffmann
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung(Buchst. A - Hor)
Zimmer 218 (2. OG
)
Telefon: 02303/103 - 537
Fax: 02303/103 - 600
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
montags und donnerstags
8.30 Uhr - 11.00 Uhr
Ilona Kerer
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Buchst. Pi - Z)Zimmer 218 (2.OG)
Telefon: 02303/103 526
Fax: 02303/103 600
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
montags und donnerstags
8.30 Uhr - 11.00 Uhr
Anja Drowe
Wohnen, Soziales und SeniorenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(Buchst. Hos - Ph)
Zimmer 217 (2.OG)
Telefon: 02303/103 531
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
bis 17:00 Uhr mit Terminabsprache
