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Wohnraumsicherung/Mietschuldenhilfe 

Zielgruppe

Unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte,

  • denen der Verlust ihrer derzeitigen Wohnung unmittelbar bevorsteht,
    • weil die Kündigung ihrer Wohnung droht
    • weil ihre Wohnung gekündigt worden ist
    • weil gegen sie eine Räumungsklage beim Amtsgericht erhoben wurde
    • weil gegen sie ein vollstreckbarer Räumungstitel vorliegt
  • und die dabei ohne Hilfe nicht in der Lage sind, ihre Wohnung zu erhalten oder sich eine andere Wohnung zu beschaffen.

Aufgabenbeschreibung

Beratungs- und Hilfsangebot, sofern Wohnraumverlust droht aber noch nicht eingetreten ist (z. B. bei Kündigungsandrohung, fristloser Kündigung, Räumungsklage). Die Maßnahmen der Wohnraumsicherungsstelle sind auf den Wohnungserhalt ausgerichtet.

Neben der materiellen Hilfe wird hier auch Beratung und persönliche Hilfe zum Erhalt des Wohnraums und der Lebensgrundlage gewährt. Dabei werden die Hilfsmöglichkeiten der Schuldnerberatung und anderer örtlicher und regionaler sozialer Dienste angeboten.

Da häufig Mietrückstände Grund für den drohenden Wohnungsverlust sind, ist bei Angemessenheit der Wohnung die Übernahme von Mietrückständen bei einer Kündigung oder bei einer Räumungsklage geeignet, den Wohnungsverlust abzuwenden.
Die §§
22 SGB II und 34 SGB XII bieten hier die entsprechenden Rechtsgrundlagen.

Bei Unangemessenheit der Wohnung (Wohnung zu groß oder zu teuer) oder bei unüberwindbaren Konflikten mit dem Vermieter besteht über die Wohnraumvermittlung die Möglichkeit, bei der Anmietung einer geeigneten anderen Wohnung behilflich zu sein.

All diese Maßnahmen sind darauf gerichtet, Obdachlosigkeit vorzubeugen und eine Einweisung in die städtischen Unterkünfte zu verhindern.

Stichwörter:
Kündigung, Hilfe, Räumung, Mietschulden, Abmahnung, Räumungsbescheid, Streit mit dem Vermieter, Vermieter, Mietvertrag, Mietkosten

25.05.2012

Kreisstadt Unna

Rainer Viertmann

Wohnen, Soziales und Senioren
Verwaltung der städtischen Unterkünfte

Zimmer 135 (1. OG)
Telefon: 02303/103 557
Fax: 02303/103 600
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
13:30-15:45 Uhr

Freitag
08:30-12:30 Uhr