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Anregung & Kritik
Kreisstadt Unna:
Informationen des Kreises Unna zum Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes
Mit dem vom Bund beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaket haben im Kreis Unna rund 20.000 Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf Bildung, auf Förderung und auf soziale Integration. In Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und dem Jobcenter Kreis Unna koordiniert und organisiert die Kreisverwaltung die Umsetzung des Förderpakets.
Einen Anspruch auf Leistungen haben Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Wohngeld oder neben Kindergeld auch den Kinderzuschlag beziehen. Die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben wird bis zum 18. Lebensjahr gefördert. Hilfe aus dem Bildungspaket gibt es bis zum 25. Lebensjahr für alle Schülerinnen und Schüler von allgemein- und berufsbildenden Schulen, es sei denn, sie bekommen schon eine Ausbildungsvergütung.
Beantragt werden kann eine Unterstützung bei der Beschaffung von Schulsachen, bei Ausflügen und Klassenfahrten, für Nachhilfeunterricht, für die Schülerbeförderung oder das Mittagessen in Schule, Kindergarten oder Hort.
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld können ihre Anträge in allen Dienststellen des Jobcenters Kreis Unna abgeben. Bei Leistungen an Kinder und Jugendliche, für die es Wohngeld oder einen Kinderzuschlag gibt, ist die Zuständigkeit zurzeit noch nicht geklärt.
Wer Fragen hat, soll ebenfalls Hilfe erhalten. Darum kümmert sich Jan Stefan Eggert als Koordinator des Bildungs- und Teilhabepaketes. Er ist unter Tel. 0 23 03 / 27 40 57 oder per Mail an JanStefan.Eggert@kreis-unna.de zu erreichen. Helfen werden auch Ursula Grewe, Sachgebietsleiterin Soziale Sicherung, Tel. 0 23 03 / 27 20 57; E-Mail: Ursula.Grewe@kreis-unna.de, oder Fachbereichsleiter Norbert Diekmännken, Tel. 0 23 03 / 27 10 50, E-Mail: Norbert.Diekmännken@kreis-unna.de.
Die derzeit verfügbaren Informationen und Formulare hat der Kreis gebündelt und auf seiner Internetseite http://www.kreis-unna.de in deutscher und in türkischer Sprache veröffentlicht.
